Die Haltestellen „Töngeshof“ der Linien 66 und 67 sollen stadteinwärts am Standort C zusammengelegt werden. Foto: Oliver Gehrig

EBERSHEIM – Unübersichtlich ist nach Ansicht des Ortsbeirates die Situation an der Bushaltestelle „Töngeshof“ mit ihren vier Standorten A, B, C und D in Ebersheim. In einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen bittet das Gremium die Verwaltung, die Bushaltestelle „Töngeshof“ der Linien 66 und 67 in Fahrtrichtung Innenstadt und Hechtsheim an der Haltestelle C in der Töngesstraße zusammenzulegen. So sollen die Benutzerfreundlichkeit für Fahrgäste erhöht und riskante Straßenquerungen vermieden werden.

Derzeit hält die Linie 66 an A in Richtung Mainz und an B in Richtung Nieder-Olm, die Linie 67 an C in Richtung Mainz und an D in Richtung Zornheim. Fahrgäste stehen öfter an der falschen Haltestelle und warten etwa an der Haltestelle „Töngeshof C“ auf die Linie 66 oder erkennen an der Haltestelle „Töngeshof A“, dass doch als nächstes die Linie 67 am Standort „Töngeshof C“ fährt, erläuterte Torsten Schwarzer (CDU) den Hintergrund. Die Folge: Fahrgäste eilen auf dem kürzesten Weg herüber von der einen zur anderen Haltestelle und müssen dazu sowohl die Dresdner Straße mit Zebrastreifen als auch die stark befahrene Töngesstraße ohne Zebrastreifen überqueren. „Gerade beim Verkehr, der stadteinwärts fließt, brauchen wir eine Vereinheitlichung“, sagte Schwarzer. Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen wurde bei einer Enthaltung der CDU einstimmig auf den Weg gebracht.

Weitere Verkehrsthemen bestimmten die Sitzung: Der in einer SPD-Anfrage ins Gespräch gebrachte Fußgängerüberweg in der Neugasse wird nicht gebaut. „Für die Neugasse liegen keine Zahlen vor, die eine Einrichtung eines Fußgängerüberwegs rechtfertigen“, antwortete Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) dem Gremium.

Auch die in einem SPD-Prüfantrag geforderte Rechts-vor-Links-Regelung an der Einmündung Senefelder Straße und Töngesstraße ist vom Tisch. Bei der Töngesstraße handele es sich um eine übergeordnete Landstraße mit höherer Verkehrsbedeutung, erläuterte Steinkrüger. „Der Wechsel auf der Töngesstraße zwischen Vorfahrtsberechtigungs- und Rechts-vor-Links-Situationen trägt nicht zur Verkehrssicherheit bei.“

 

Autor: Oliver Gehrig

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Ich bin gebürtiger Mainzer, Jahrgang 1967, und seit mehr als 20 Jahren hauptberuflich journalistisch in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport tätig. Für Journal LOKAL - Die Lokale Zeitung berichte ich seit 2014 aus Bretzenheim, Hechtsheim, Lerchenberg, HaMü, AKK und der Oberstadt sowie aus Finthen und Gonsenheim. In meiner Freizeit fahre ich gerne Fahrrad. Weitere Hobbies sind Tennis, Fußball und Aquaristik.