Auf der Homepage informieren die Gemeindewerke Budenheim über die Anwendung der Strompreisbremse. Foto: Screenshot – Gregor Starosczyk-Gerlach

BUDENHEIM – Die Budenheimer Gemeindewerke informieren, dass die Strompreisbremse automatisch zum 1. März 2023 eine Berücksichtigung findet. „Der Programmhersteller arbeitet mit Hochdruck, damit das EDV-System den Anforderungen gerecht wird. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Kunden vor dem 1. März die neuen Abschläge für Strom mitteilen zu können“, teilt die Pressestelle mit.

Auf ihrer Homepage bieten die Gemeindewerke weitere Informationen zur Strompreisbremse inklusive einer Beispielrechnung.

Zugleich macht der Versorger darauf aufmerksam, dass die Kunden derzeit beispielsweise telefonisch von Energiezentrale Berlin kontaktiert „und um Mittelungen von Kundendaten gebeten“ werden. „Diese Energiezentrale ist keine Behörde, sondern ein Privatunternehmen, das Stromverträge verkaufen will.“

Die Gemeindewerke empfehlen dringend, bei solchen Anrufen „keine Daten mitzuteilen“. Bereits mit wenigen Informationen könnte der Anbieterwechsel eingeleitet werden. „Aufgrund des automatisierten Verfahrens ist eine individuelle Prüfung durch die Gemeindewerke nicht möglich“, so das Budenheimer Unternehmen.

 

Autor: red

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