Symbolbild: In Budenheim gehen die Straßenlaternen in der Nacht für vier Stunden aus. Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach

BUDENHEIM – Die Gemeinde Budenheim erläutert die Entscheidung der temporären Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Wie Bürgermeister Stephan Hinz (CDU), erinnert, habe der Gemeinderat in seiner Sitzung im November letzten Jahres einstimmig für die nunmehr geltende Regelung votiert. So wird die Straßenbeleuchtung in Budenheim von 1 Uhr bis 5 Uhr abgeschaltet. „Dass es auch ohne Straßenbeleuchtung geht, zeigt die Partnergemeinde Wiesmoor in Ostfriesland mit rund 13.400 Einwohnern“, ergänzt der Bürgermeister und fügt ein weiteres Beispiel ein. „Selbst die Universitätsstadt Tübingen mit etwa 90.000 Einwohner schaltet zu bestimmten Nachtstunden die Straßenbeleuchtung ab.“

Zum Hintergrund heißt es in der Mitteilung der Gemeinde: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30. März 2022 aktivierte Frühwarnstufe. Das Krisenteam Gas ist bereits seit der Frühwarnstufe aktiv, um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle der Gasversorgung vorbereitet zu sein. Im Zuge des Notfallplanes sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch die öffentliche Hand zur Einsparung von Energie aufgefordert. Dazu gehört auch Gas, da ein nicht unerheblicher Anteil der elektrischen Energie durch Gaskraftwerke produziert wird.“ Durch die temporäre Abschaltung der Straßenbeleuchtung werden etwa 150.000 kWh jährlich eingespart, dies entspricht einer Emission von rund 70 Tonnen Kohlendioxid.

Weitere Informationen zum Notfallplan Gas sind auf https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/start.html nachlesbar.

 

Autor: red

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