Das Müllauto kommt 2023 wie bisher, erst ab 2024 soll im Landkreis eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts von Landkreis und Mainz die Abfallwirtschaft regeln. Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach

MAINZ-BINGEN – Eine kleine Überraschung zum Jahresausklang: Wie die Kreisverwaltung informiert, wird sich im kommenden Jahr nichts an der Abfallentsorgung im Landkreis ändern. Vorläufig nicht. „Sie läuft wie gewohnt über den Entsorgungsbetrieb der Stadt weiter“, teilt die Pressestelle mit. Denn die Gründung der gemeinsamen Anstalt ,Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR‘, soll vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben werden. Der Kreistag Mainz-Bingen hat dem in seiner Sitzung am 16. Dezember bereits zugestimmt.

Der Grund für die Verschiebung sei die kurzfristig eingetretene Verschiebung der geplanten bundesgesetzlichen Änderung im Steuerrecht um ein Jahr. „Durch eine Änderung im Steuerrecht wären die Leistungen des Entsorgungsbetriebs allerdings zu Beginn des kommenden Jahres umsatzsteuerpflichtig geworden und hätten so zu höheren Kosten geführt“, so die Erläuterung aus Ingelheim. „Um die wichtige Aufgabe der Abfallwirtschaft weiterhin zuverlässig, günstig und sicher kommunal durchführen zu können, haben sich Landkreis und Landeshauptstadt deshalb darauf geeinigt, eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen und mit der Aufgabe der Abfallentsorgung zu betrauen. Neben der Garantie der zuverlässigen Abfallentsorgung ist damit auch weiterhin die Sicherheit aller Arbeitsplätze des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz und des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises gegeben.“ Die Verwaltung erinnert daran, dass die Landeshauptstadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen seit 2012 auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft zusammenarbeiten.

 

Autor: red

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